Führerschein Klasse A
Fahrzeugberechtigungen und Ausbildungsdetails
Mit der Führerscheinklasse A dürfen Sie Motorräder ohne Leistungsbeschränkung führen. Dies umfasst Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Klasse A erlaubt es Ihnen auch, leichte Motorräder der Klasse A1 und mittelschwere Motorräder der Klasse A2 zu fahren.
Ausbildungsinhalte
- Theoretische Mindestausbildung:
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Ersterteilung: 12 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
- Bei Erweiterung: 6 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Praktische Mindestausbildung:
- Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
- Bei Ersterteilung: 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten.
- Bei Erweiterung von A1/A2 auf A: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt.
- Hinweis: Die besonderen Ausbildungsfahrten sind nach der Grundausbildung und gegen Ende der praktischen Ausbildung durchzuführen.
- Bei mind. zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2, keine Mindestausbildung. Theorieprüfung nicht erforderlich.
- Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
Voraussetzungen zur Erteilung
Mindestalter: 24 Jahre für den direkten Zugang; 20 Jahre, wenn Sie bereits zwei Jahre Inhaber der Klasse A2 sind.
Körperliche und geistige Eignung: Sie müssen nachweisen, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher Motorrad zu fahren.
Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.
Erforderliche Antragsunterlagen
Zusätzliche Informationen
- Befristung und Einschlüsse:
- Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
- Bei Ersterwerb Probezeit 2 Jahre.
- Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM.
- Hinweis für Inhaber älterer Klassen: Inhaber der Klassen 3 oder vor dem 01.04.1980 können ebenfalls die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten nutzen.