Führerschein Klasse A1
Fahrzeugberechtigungen und Ausbildungsdetails
Mit der Führerscheinklasse A1 dürfen Sie Leichtkrafträder fahren. Diese Krafträder dürfen einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Nennleistung von nicht mehr als 11 kW haben. Dabei ist keine spezifische Höchstgeschwindigkeit durch die Bauart des Fahrzeugs vorgegeben.
Ausbildungsinhalte
- Theoretische Mindestausbildung:
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Ersterteilung: 12 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
- Bei Erweiterung: 6 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Praktische Mindestausbildung:
- Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
- Bei Ersterteilung: 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten.
- Hinweis: Die besonderen Ausbildungsfahrten sind nach der Grundausbildung und gegen Ende der praktischen Ausbildung durchzuführen.
- Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
Voraussetzungen zur Erteilung
Mindestalter: Mindestalter: 16 Jahre.
Körperliche und geistige Eignung: Sie müssen nachweisen, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher Motorrad zu fahren.
Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.
Erforderliche Antragsunterlagen
Zusätzliche Informationen
- Befristung und Einschlüsse:
- Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
- Bei Ersterwerb Probezeit 2 Jahre.
- Einschluss der Klasse AM.