Führerschein Klasse A2
Fahrzeugberechtigungen und Ausbildungsdetails
Die Führerscheinklasse A2 berechtigt Sie zum Führen von mittelschweren Krafträdern, einschließlich solcher mit Beiwagen, unter bestimmten Bedingungen:
- Motorleistung: Die Krafträder dürfen eine maximale Leistung von 35 kW (etwa 48 PS) haben, was sie ideal für mittlere Leistungsanforderungen macht.
- Leistungsgewicht: Es gilt ein Maximalverhältnis von 0,2 kW pro Kilogramm, um ein ausgewogenes Fahrerlebnis zu gewährleisten.
- Keine Ableitung von Hochleistungsmotorrädern: Fahrzeuge dürfen nicht von Modellen mit mehr als 70 kW Leistung abgeleitet sein, um die Eignung für die Erfahrungsstufe der Fahrer sicherzustellen.
Diese Klasse ist perfekt für Fahrer, die über Einsteigermodelle hinausgehen möchten, ohne dabei auf leistungsstarke Motorräder umzusteigen. Sie bietet eine gute Balance aus Leistung und Handhabbarkeit.
Ausbildungsinhalte
- Theoretische Mindestausbildung:
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Ersterteilung: 12 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
- Bei Erweiterung: 6 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Praktische Mindestausbildung:
- Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
- Bei Ersterteilung: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten.
- Bei Erweiterung von A1 auf A2: 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt.
- Hinweis: Diese besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach der Grundausbildung und gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
- Bei mind. zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1, keine Mindestausbildung. Theorieprüfung nicht erforderlich.
- Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
Voraussetzungen zur Erteilung
Mindestalter: 18 Jahre.
Körperliche und geistige Eignung: Sie müssen nachweisen, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher Motorrad zu fahren.
Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.
Erforderliche Antragsunterlagen
Zusätzliche Informationen
- Befristung und Einschlüsse:
- Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
- Einschluss der Klassen A1 und AM.
- Bei Ersterwerb Probezeit 2 Jahre.
- Hinweis für Inhaber älterer Klassen: Inhaber der Klasse 3 oder vor dem 01.04.1980 können ebenfalls die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten nutzen.