Klasse AM

Zweirad-Klassen

Führerschein Klasse AM

Fahrzeugberechtigungen der Klasse AM

Mit der Führerscheinklasse AM sind Sie berechtigt, eine Reihe von kleineren motorisierten Fahrzeugen zu führen. Dazu gehören zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds, dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Konkret umfasst dies Zweiräder mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, dreirädrige Fahrzeuge mit ähnlichen Spezifikationen sowie vierrädrige Fahrzeuge, die je nach Motorart einen Hubraum von bis zu 500 cm³ und eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h aufweisen dürfen.

Ausbildungsinhalte

  • Theoretische Mindestausbildung:
    • Doppelstunden zu je 90 Minuten:
      • Bei Ersterteilung: 12 Einheiten Grundstoff, 2 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
  • Praktische Mindestausbildung:
    • Grundausbildung: Für Klasse AM sind keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich.

Voraussetzungen zur Erteilung

Mindestalter: 15 Jahre.

Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.

Erforderliche Antragsunterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Aktuelles biometrisches
Lichtbild (35 x 45 mm)

Sehtestbescheinigung

Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses (nur bei Ersterteilung)

Zusätzliche Informationen

  • Befristung und Einschlüsse:
    • Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
    • Kein Einschluss anderer Klassen.

Kontakt zu uns

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Weitere Leistungen

Antragsservice

Lernhilfe