Führerschein Klasse AM
Fahrzeugberechtigungen der Klasse AM
Mit der Führerscheinklasse AM sind Sie berechtigt, eine Reihe von kleineren motorisierten Fahrzeugen zu führen. Dazu gehören zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds, dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Konkret umfasst dies Zweiräder mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, dreirädrige Fahrzeuge mit ähnlichen Spezifikationen sowie vierrädrige Fahrzeuge, die je nach Motorart einen Hubraum von bis zu 500 cm³ und eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h aufweisen dürfen.
Ausbildungsinhalte
- Theoretische Mindestausbildung:
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Bei Ersterteilung: 12 Einheiten Grundstoff, 2 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
- Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- Praktische Mindestausbildung:
- Grundausbildung: Für Klasse AM sind keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich.
Voraussetzungen zur Erteilung
Mindestalter: 15 Jahre.
Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.
Erforderliche Antragsunterlagen
Zusätzliche Informationen
- Befristung und Einschlüsse:
- Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
- Kein Einschluss anderer Klassen.