Klasse B

PKW-Klassen

Führerschein Klasse B

Fahrzeugberechtigungen und Ausbildungsdetails

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie folgende Fahrzeuge führen:

  • Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A): Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg, die für die Beförderung von bis zu acht Personen außer dem Fahrer konzipiert sind. Dies schließt die Nutzung von Anhängern mit ein, solange die Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschritten wird.

Ausbildungsinhalte

  • Theoretische Mindestausbildung:
    • Doppelstunden zu je 90 Minuten:
      • Bei Ersterteilung: 12 Einheiten Grundstoff, 2 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
      • Bei Erweiterung: 6 Einheiten Grundstoff, 2 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
    • Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Plan der Fahrschule und sollte pro Tag maximal zwei Doppelstunden umfassen.
  • Praktische Mindestausbildung:
    • Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
      • 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten.

Voraussetzungen zur Erteilung

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre*.

Begleitetes Fahren: ab 17 Jahren (§ 48a).

Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.

Erforderliche Antragsunterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Aktuelles biometrisches
Lichtbild (35 x 45 mm)

Sehtestbescheinigung

Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses (nur bei Ersterteilung)

Zusätzliche Informationen

  • Befristung und Einschlüsse:
    • Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
    • Einschluss der Klassen L und AM.
    • Bei Ersterwerb Probezeit 2 Jahre.
    • Beim begleiteten Fahren bis 18 Jahre nur mit Begleitung, danach unabhängiges Fahren erlaubt.

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Weitere Leistungen

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