Führerschein Klasse B196
Fahrzeugberechtigungen und Ausbildungsdetails
Die Führerscheinklasse B196 erweitert die Fahrerlaubnis der Klasse B um das Führen von Krafträdern der Klasse A1. Dies umfasst:
- Leichtkrafträder: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW.
Ausbildungsinhalte
- Theoretische Ausbildung:
- 4 Einheiten à 90 Minuten Zweirad-Theorieunterricht.
- Praktische Ausbildung:
- 10 Einheiten à 45 Minuten praktische Fahrübungen.
Voraussetzungen zur Erteilung
Mindestalter: 25 Jahre.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich.
Erforderliche Antragsunterlagen
Zusätzliche Informationen
- Befristung und Einschlüsse:
- Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
- Erweiterung ist auf Leichtkrafträder der Klasse A1 beschränkt.
Die Führerscheinklasse B196 bietet eine attraktive Möglichkeit für Inhaber der Klasse B, ihre Mobilität durch das Führen von Leichtkrafträdern zu erweitern, ohne eine vollständige Motorradausbildung der Klasse A1 absolvieren zu müssen.