Klasse B197

PKW-Klassen

Führerschein Klasse B197

Fahrzeugberechtigungen und Ausbildungsdetails

Was ist die Klasse B197?

Die Klasse B197 ist eine moderne Variante der klassischen Führerscheinklasse B, die sich auf die Ausbildung mit Automatikfahrzeugen konzentriert. Hauptmerkmal der Klasse B197 ist, dass ein Großteil der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug stattfindet, ergänzt durch eine Mindestanzahl von Fahrstunden (10 Stunden à 45 Minuten) auf einem Schaltgetriebe.

Vorteile der Klasse B197:

  • Einfachere und schnellere Ausbildung: Die Konzentration auf Automatikfahrzeuge vereinfacht die Fahrpraxis.
  • Leichteres Lernen: Ohne die Notwendigkeit, Schaltvorgänge zu beherrschen, können sich Fahrschüler stärker auf andere Aspekte des Fahrens konzentrieren.
  • Umgang mit zwei Fahrzeugtypen: Fahrschüler lernen das Fahren auf Automatik- und Schaltfahrzeugen.
  • Flexibilität: Trotz Automatikausbildung ist das Fahren von Schaltfahrzeugen nach einer kurzen Überprüfungsfahrt von 15 Minuten mit dem Fahrlehrer möglich.

Nachteile der Klasse B197:

  • Einschränkungen bei Aufstieg: Bei einem Aufstieg auf höhere Klassen wie BE, C1E oder CE ist eine Prüfung auf einem Schaltgetriebe erforderlich.

Ausbildungsinhalte

  • Theoretische Mindestausbildung:
    • Doppelstunden zu je 90 Minuten:
      • Bei Ersterteilung: 12 Einheiten Grundstoff, 2 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
      • Bei Erweiterung: 6 Einheiten Grundstoff, 2 Einheiten klassenspezifischer Stoff.
    • Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Plan der Fahrschule und sollte pro Tag maximal zwei Doppelstunden umfassen.
  • Praktische Mindestausbildung:
    • Grundausbildung plus besondere Ausbildungsfahrten:
      • 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten.
    • Hauptfokus auf Automatikfahrzeuge: ergänzt durch mindestens 10 Stunden auf einem Schaltgetriebe.

Voraussetzungen zur Erteilung

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre*.

Begleitetes Fahren: ab 17 Jahren (§ 48a).

Bei Abschluss einer Berufsausbildung: zum „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf.

Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich.

Erforderliche Antragsunterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Aktuelles biometrisches
Lichtbild (35 x 45 mm)

Sehtestbescheinigung

Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses (nur bei Ersterteilung)

Zusätzliche Informationen

  • Befristung und Einschlüsse:
    • Keine Befristung der Fahrerlaubnis.
    • Einschluss der Klassen L und AM.
    • Beim begleiteten Fahren bis 18 Jahre nur mit Begleitung, danach unabhängiges Fahren erlaubt.

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